Als zugelassener Bildungsträger
für die Förderung der beruflichen Weiterbildung nach AZWV
(Anerkennungs- und Zulassungsverordnung Weiterbildung) bin ich seit Dezember
2009 zertifiziert. Neben der pädagogischen Eignung
und der methodisch-didaktischen Qualifikation der Lehrkräfte beinhaltet
dies auch ein wirksames Qualitätsmanagementsystem
sowie die stetige Optimierung der Leistungsfähigkeit. Neben den allgemeinen Bildungsgutscheinen besteht derzeit für Unternehmen die Möglichkeit, Mitarbeiter, die sich in Kurzarbeit befinden, über den Europäischen Sozialfonds (ESF) zu fördern. Die Weiterbildungsförderungen richten sich hierbei auch an ihre hochqualifizierten Mitarbeiter. Die Höhe der jeweiligen Förderung ist abhängig von der Art der Qualifizierungsmaßnahme, der Unternehmensgröße und dem geförderten Personenkreis. Die Förderung beträgt bis zu 100% der Weiterbildungskosten. Das ausführliche Merkblatt der Bundesagentur für Arbeit zu diesem Thema, Antragsformulare sowie zusätzliche Informationen können Sie auf den untenstehenden Links einsehen. |
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